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BGH, 15.11.1951 - 3 StR 793/51 |
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- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (7)
- RG, 22.12.1920 - IV 1480/20
Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.
Auszug aus BGH, 15.11.1951 - 3 StR 793/51
Wahrscheinlich aber hat die Strafkammer bei ihrer Gegenüberstellung von positiver Kenntnis und den Umständen, die für eine solche Kenntnis sprechen, auf die gesetzliche Beweisregel des § 259 StGB abstellen, d.h. ein in Beziehung auf den Vorsatz unvollständiges Beweisergebnis durch diese Regel bis zur vollen Schuld ergänzen wollen (Mit der Frage des bedingten Vorsatzes hat diese Beweisregel nichts zu tun; sie schafft vielmehr auf ganz anderer Grundlage gerade eine Vermutung für das positive Wissen des Täters; vgl die ausführliche Entscheidung RGSt 55, 204).Da nämlich das Gesetz Umstände verlangt, die von aussen die Überzeugung des Täters bestimmen sollen, so scheiden hier seine eigenen Handlungen als Grundlage der Beweisregel aus; ebenso sind unverwertbar die Umstände, die erst nach der Tat liegen, weil sie die Überzeugung des Täters zur Zeit der Begehung nicht beeinflusst haben können (RGSt 55, 204).
- RG, 17.02.1930 - III 1310/29
Kann das Verhalten des Hehlers nach der Tat als ein Beweisanzeichen dafür …
Auszug aus BGH, 15.11.1951 - 3 StR 793/51
Im Rahmen der gesetzlichen Beweisregel waren sie jedoch, unverwertbar (RGSt 64, 4). - RG, 29.01.1935 - 4 D 981/34
1. Bleibt eine Revision, die nur auf Verletzung des § 51 Abs. 2 StGB. gestützt …
Auszug aus BGH, 15.11.1951 - 3 StR 793/51
Da jedoch das Urteil, wie noch zu erörtern sein wird, im gesamten Strafausspruch aufgehoben werden muss, wird die Strafkammer die Möglichkeit haben, jedenfalls die Frage einer erheblich verminderten Zurechnungsfähigkeit in der neuen Verhandlung zu erörtern, da § 51 Abs. 2 StGB nicht die Schuld- sondern nur die Straffrage betrifft (RGSt 69, 110; BGH 3 StR 395/51, Urt v. 2. August 1951).
- BGH, 02.08.1951 - 3 StR 463/51
Strafbarkeit von rechtsgeschäftlichem Verkehr mit Minderjährigen bei Vorliegen …
Auszug aus BGH, 15.11.1951 - 3 StR 793/51
Massgebend ist vielmehr der Zeitpunkt, in dem der Verurteilte aus der Haft entlassen wird (vgl RGSt 74, 55 und BGH 3 StR 463/51, Urt v. 2. August 1951). - BGH, 02.08.1951 - 3 StR 395/51
Revision wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit aufgrund eines Alkoholrauschs …
Auszug aus BGH, 15.11.1951 - 3 StR 793/51
Da jedoch das Urteil, wie noch zu erörtern sein wird, im gesamten Strafausspruch aufgehoben werden muss, wird die Strafkammer die Möglichkeit haben, jedenfalls die Frage einer erheblich verminderten Zurechnungsfähigkeit in der neuen Verhandlung zu erörtern, da § 51 Abs. 2 StGB nicht die Schuld- sondern nur die Straffrage betrifft (RGSt 69, 110; BGH 3 StR 395/51, Urt v. 2. August 1951). - RG, 02.02.1940 - 4 D 663/39
1. Der ausländische Inhaber eines rechtlich unselbständigen inländischen …
Auszug aus BGH, 15.11.1951 - 3 StR 793/51
Massgebend ist vielmehr der Zeitpunkt, in dem der Verurteilte aus der Haft entlassen wird (vgl RGSt 74, 55 und BGH 3 StR 463/51, Urt v. 2. August 1951). - BGH, 02.08.1951 - 3 StR 451/51
Revision bei nicht ausreichender Feststellung einer Gewerbsmässigkeit von …
Auszug aus BGH, 15.11.1951 - 3 StR 793/51
Es muss also die Absicht bestanden haben, aus dem ständigen Ankauf ein Gewerbe zu machen, während der blosse Missbrauch eines Gewerbes zu gelegentlichen Hehlereihandlungen nicht genügt (vgl Leipz Komm 6. und 7. Aufl § 259 I 1 und BGH 3 StR 451/51, Urt v 2. August 1951).
- BGH, 01.02.1952 - 3 StR 820/51
Rechtsmittel
Insbesondere ist die Strafkammer bei Erörterung der Umstände, die dem Angeklagten die Kenntnis von dem strafbaren Vorerwerb aufdrängten, von den rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen, die für die Auslegung der Beweisregel in der Rechtsprechung des Reichsgerichts entwickelt (vgl. die zusammenfassende Entscheidung RGSt 55, 204) und die vom erkennenden Senat bereits widerholt anerkannt worden sind (vgl. z.B. 3 StR 793/51 - Urteil vom 15. November 1951). - BGH, 30.04.1952 - 3 StR 734/51
Rechtsmittel
Maßgebend ist vielmehr der Zeitpunkt, in dem der Verurteilte aus der Haft entlassen wird (vgl RGSt 74, 55 sowie Urteil des erkennenden Senats vom 15. November 1951; 3 StR 793/51). - BGH, 07.05.1958 - 2 StR 167/58
Rechtsmittel
Bei Mittäterschaft kommt es auf den Gesamtwert der entwendeten Nahrungsmittel an ( BGH 3 StR 793/51 vom 15. November 1951, mitgeteilt von Dallinger MDR 1952, 147; RG JW 1933, 1595).
- BGH, 11.12.1952 - 4 StR 1017/51
Rechtsmittel
Dass die Strafkammer etwa auf Grund der Beweisregel des § 259 StGB zur Annahme des bedingten Vorsatzes gelangt sei (vgl RGSt 55, 204, 206 f; 64, 4 f; BGH 3 StR 793/51 vom 15. November 1951; 3 StR 1058/51 vom 14. Februar 1952) oder gar Fahrlässigkeit für die Annahme der Hehlerei habe genügen lassen, kann im Hinblick auf den Urteilszusammenhang, wie die Prüfung des Senats ergeben hat, mit Sicherheit ausgeschlossen werden. - BGH, 19.03.1953 - 5 StR 957/52
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Es bedarf vielmehr einer sorgfältigen Erörterung der näheren Umstände und der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten (vgl. BGH 3 StR 463/51 v. 2.8.51 und 3 StR 793/51 v. 15.11.51). - BGH, 12.09.1952 - 2 StR 298/52
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Ob die Massregel erforderlich ist, um die Allgemeinheit vor weiterer Gefährdung zu schützen, ist für den Zeitpunkt zu beurteilen, in dem der Verurteilte aus der Strafhaft entlassen werden wird (RGSt 74, 55; BGH 3 StR 793/51 vom 15. November 1951). - BGH, 19.06.1952 - 3 StR 177/52
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Massgebend ist vielmehr der Zeitpunkt, in dem der Verurteilte aus der Haft entlassen wird (vgl. RGSt 74, 55 sowie Urteil des erkennenden Senats von15. November 1951 - 3 StR 793/51). - BGH, 18.06.1958 - 2 StR 204/58
Rechtsmittel
Die Strafkammer geht zwar zutreffend von der Gesamtmenge der von den Angeklagten als Mittäter entwendeten Nahrungsmittel aus ( BGH 3 StR 793/51 vom 15. November 1951 bei Dallinger MDR 1952, 147; RG JW 1933, 1595 mit Nachweisen). - BGH, 07.05.1953 - 5 StR 1/53
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Vielmehr ist erforderlich, daß - trotz Strafverbüßung - eine weitere Gefährdung für die Zukunft zu besorgen, also mindestens wahrscheinlich ist (vgl. hierzu BGH in5 StR 843/52 vom 29.1.53; 3 StR 793/51 VOM 15.11.51).